Hinweise zur Eigenhergestellung von In vitro-Diagnostika
Erklärung nach Art. 5 (5) der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika (EU) 2017/746 (IVDR) zur Eigenherstellung eines IVD in Gesundheitseinrichtungen
Das Gerinnungszentrum Rhein-Ruhr GZRR erklärt in alleiniger Verantwortung, dass die unten aufgeführten Produkte, welche im Wege der Eigenherstellung von uns hergestellt werden, allen Anforderungen der IVD-Verordnung (EU) 2017/746, Anhang I- Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen - entspricht, die anwendbar sind. Die Produkte wurden in unseren eigenen Räumlichkeiten von uns als akkreditiertem Labor (DIN EN ISO 15189) in nicht industriellem Maßstab gefertigt und werden ausschließlich in unserer Gesundheitseinrichtung betrieben.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.
Mehr über die genutzten Cookies erfahren